AGB

Präambel:

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen der Fotografin und ihren Kunden erreicht werden.

I. Definitionen:

  1. Fotografische Arbeit: Der Begriff „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  2. Fotografin: Die „Fotografin“ ist die für die Erbringung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff „Fotografin“ bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter und umfasst auch Fotodesigner.

  3. Kunde: Der „Kunde“ ist die Person, die die fotografische Arbeit bei der Fotografin bestellt. Der Begriff „Kunde“ bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

  4. Parteien: Die „Parteien“ sind die Fotografin und der Kunde.

  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als „Exemplar der fotografischen Arbeit“ oder als „Exemplar“.

II. Ausführung der fotografischen Arbeit:

  1. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit obliegt vollständig dem Ermessen der Fotografin, sofern keine schriftlichen Vorgaben des Kunden vorliegen. Dies beinhaltet insbesondere die Entscheidung über technische und künstlerische Gestaltungsmittel wie Beleuchtung und Bildkomposition.

  2. Die Fotografin behält sich das Recht vor, bei der Ausführung der fotografischen Arbeit Hilfspersonen ihrer Wahl einzusetzen.

  3. Das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderliche Aufnahme-Equipment wird von der Fotografin gestellt.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die fotografische Arbeit benötigten Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

  5. Bei einer Stornierung oder Rücktritt des Kunden vom vereinbarten Fotoshooting gelten folgende Bedingungen:

    • Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: Kostenfrei
    • Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50% des vereinbarten Honorars
    • Stornierung am Tag des vereinbarten Termins oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars
  6. Das vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

III. Haftung der Fotografin:

  1. Die Fotografin haftet in keinem Fall für Schäden, einschließlich Mängelhaftung, es sei denn, diese resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.

  2. Mängelrügen sind innerhalb von sechs Werktagen nach Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden: a. Im Allgemeinen:

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit der Fotografin vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist eine Entschädigung gemäß den geltenden Tarifen zu entrichten.

  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

  3. Der Kunde hat den Namen der Fotografin bei der Verwendung der fotografischen Arbeit zu erwähnen. Bei Weglassung ist eine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

  4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter:

  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Personen, Gegenstände und Orte, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, ihre Zustimmung zur Verwendung der fotografischen Arbeit gegeben haben.

  2. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen hat der Kunde dem Fotografen jegliche Zahlungen zu erstatten und für entstehende Kosten aufzukommen.

V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin:

Die Fotografin behält das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden.

VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

  1. Auf Verträge zwischen der Fotografin und dem Kunden ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

Diese AGB basieren auf den geltenden Bestimmungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und Archive (SAB) und sollen eine klare Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fotografin und ihren Kunden bieten.